Beschreibung der Meldung

Diese Meldung wurde am 16.07.2024 via iOS erstellt.

die Ampel-Grünphase für Fußgänger, die in Höhe der Bäckerei Döbbe die Frankenstraße überqueren wollen, ist deutlich zu kurz. Insbesondere ältere oder behinderte Personen (Altenheim, StadtwaldResidenz) aber auch der gesunde Bürger können die Frankenstrasse nicht gefahrlos an dieser Krezung überqueren, weil die Ampel innerhalb kürzester Zeit auf rot wechselt. Es kommt immer wieder vor, dass ungeduldige Autofahrer anfahren bevor man die Straße in der Grünphase überquert hat.
Ich bitte, das einmal zu prüfen und diesen Mangel abzustellen.

Meldungsposition
Details
Kategorie
Ampeln > Störung
Zuständig
Amt für Straßen und Verkehr
Geokoordinaten
51,4207 - 7,0253
Bei Eingabe gesuchte Adresse
keine
(autom. ermittelt: Frankenstraße 295, 45134 Essen, Germany
in Stadtteil Stadtwald
Status
Gelöst
Angehängte Dateien
Keine Anhänge vorhanden.
Bearbeitungshistorie

Gelöst
Amt für Straßen und Verkehr am 24.07.2024 um 21:54 Uhr:

Die Meldung wurde erfolgreich bearbeitet.
Guten Tag Herr Schneider,

Ihr Anliegen ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden.

Sie bemängeln in Ihrer Anfrage, dass die Grünzeit für Fußgänger über der Frankenstraße zu kurz sei.

Dazu möchte ich Ihnen folgendes erklären:
Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beträgt die Fußgängermindestfreigabezeit 5 s, bzw. muss bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) die halbe Fahrbahnbreite überschritten werden können.

Die Freigabe signalisiert dem Fußgänger lediglich die Zeitspanne, in der der Fußgänger die Konfliktfläche (die Furt) betreten darf. Dies bedeutet, dass der Fußgänger während der Freigabezeit (Grünzeit) die gegenüberliegende Aufstellfläche nicht erreichen muss.

Entscheidend für die Sicherheit der Fußgänger ist die Räumzeit, auch Schutzzeit genannt. Diese beginnt mit der ersten Rotsekunde des Fußgängers und endet mit dem Erreichen einer gesicherten Aufstellfläche vor dem frühestmöglichen Eintreffen eines nichtverträglichen Verkehrsstroms am Konfliktpunkt.

In der Räumzeit muss der Fußgänger, bei einer theoretischen Raumgeschwindigkeit von 1,2 m/s, die gegenüberliegende Aufstellfläche erreicht haben, bevor Fahrzeuge (nicht abbiegende Kfz) die Furt erreichen können.

Die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Fußgängerfurt 19 m. Wendet man nun die o.g. Richtlinie an, so ist eine Freigabezeit von 9 s ausreichend. Mit einer Grünzeit von 10 s, liegt die Freigabezeit sogar über dem erforderlichen Wert. Die Räumzeit beträgt 16 Sekunden (19/1,2 = 15,83; aufgerundet 16 s).
Zusammengefasst bedeutet das, dass der Fußgänger insgesamt 16 Sekunden hat den Überweg zu überqueren, bevor der Kfz-Verkehr wieder seine Freigabe bekommt.
Somit ist eine sichere Nutzung des Fußgängerüberweges jederzeit gewährleistet. Gerne möchte möchte ich Sie auf unser FAQ/Glossar zu Ampeln verweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Laura Bolesta

Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Amt für Straßen und Verkehr
Planung und Bau - Verkehrstechnik
Lindenallee 10, Zi. 331
45127 Essen


Telefon: +49 201 88-66 247
Telefax: +49 201 88-66 231
laura.bolesta@amt66.essen.de
www.essen.de


in Bearbeitung
Stabsstelle Sauberkeit am 16.07.2024 um 09:17 Uhr:

Die Meldung wurde freigegeben und zur Bearbeitung an "Amt für Straßen und Verkehr (Leitstelle)" weitergeleitet.


Warten auf Freigabe
Unregistrierter Nutzer am 16.07.2024 um 08:50 Uhr:

Die Meldung wurde zur Freigabe an "Einwohneramt" weitergeleitet.